Bund sollte Überführung der LEAG in eine Stiftung prüfen

Übernahme der Tagebau-Folgekosten durch Steuerzahler braucht Transparenz und Kontrolle als Gegenleistung

Cottbus, 30.06.2020. Die GRÜNE LIGA fordert, dass der Bund statt milliardenschwerer Entschädigungen im Kohleausstiegsgesetz die Überführung der Braunkohlekonzerne LEAG und MIBRAG in eine Stiftung prüft.

„Statt 1,75 Milliarden Euro an zwei Milliardäre zu verschenken, sollte die unwirtschaftliche Braunkohlenverstromung in eine öffentliche Stiftung überführt werden. Wenn die Steuerzahler schon auf den Folgekosten der Tagebaue sitzen bleiben sollen, dann nur im Austausch für Transparenz und demokratische Kontrolle!“, fordert René Schuster, Braunkohle-Experte der GRÜNEN LIGA.

Der geplante öffentlich-rechtliche Vertrag zum Kohleausstieg sieht vor, dass die Steuerzahler die Rekultivierungskosten der Tagebaue in Höhe von 1,75 Milliarden Euro übernehmen und so die Wirtschaftlichkeit der Braunkohleverstromung bis 2038 sichern helfen. Spätestens dann werden aber weitere Folgekosten auf den Staat zu kommen, die bis heute nie vollständig beziffert wurden.

Das langfristige Management des gestörten Wasserhaushaltes ist nicht vollständig in den bergrechtlichen Rekultivierungsrückstellungen enthalten. Bei den Tagebauen der LEAG stehen zudem noch zahlreiche Genehmigungen aus. Mehrere Haupt- und Abschlussbetriebspläne sowie die Schaffung mehrerer Tagebauseen sind noch nicht genehmigt. Jede dabei erteilte Auflage zur Verminderung der Umweltschäden kann bisher nicht kalkulierte Kosten verursachen. Kämen alle Kosten jetzt auf den Tisch, wäre die LEAG vermutlich umgehend insolvent, so dass die Überführung in eine gemeinnützige Stiftung naheliegt.

Dabei können die Kosten der Rekultivierung nicht dem Kohleausstieg angelastet werden, sondern sind ausschließlich durch die Kohlewirtschaft selbst verursacht. Denn mit dem im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Ausstiegsfahrplan kann die LEAG dieselben Tagebaufelder zu Ende führen, für die auch bisher Rückstellungen zu bilden waren.

Der vorgesehene öffentlich-rechtliche Vertrag regelt zwar die Auszahlung in 15 Jahresscheiben und die Verwendung der 1,75 Milliarden Euro Steuergeld für die Tagebaurekultivierung. Damit subventioniert er aber die Kohleverstromung, die diese Mittel nun nicht mehr erwirtschaften muss. Der oft als „subventionsfrei“ bezeichnete Braunkohleabbau wird tatsächlich bereits seit Jahrzehnten subventioniert. So wurde gerichtlich festgestellt, dass die Befreiung der Tagebaue vom Wassernutzungsentgelt für das abgepumpte Grundwasser eine Subvention darstellt. Diese Befreiung besteht in Brandenburg und Sachsen bis heute.