Strengere Grenzwerte: Kraftwerksbetreiber und Freistaat Sachsen scheitern vor Europäischem Gericht

(Kohlerundbrief vom 18. Februar 2019:) Erst nach zwei Monaten wurde öffentlich bekannt, dass am 13.12.2018 das Europäische Gericht die Klage mehrerer Kohlekraftwerksbetreiber (darunter die LEAG) und der sächsischen Staatsregierung gegen die Verschärfung der Luftschadstoff-Grenzwerte abgewiesen hat.

Die 2017 von der EU verschärften Bandbreiten für Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen für Stickoxide und Quecksilber (LCP BREF) waren trotz Enthaltung Deutschlands beschlossen worden, Braunkohlenunternehmen reichten Klage ein und die sächsische Staatsregierung schloss sich an.
Die Klage wurde vom Gericht nun jedoch als unzulässig zurückgewiesen. Die klagenden Unternehmen seien von der EU-Regelung nicht direkt betroffen, sondern erst von deren nationaler Umsetzung. Mit dieser ist die Bundesregierung im Verzug. Eine Verordnung hätte im August 2018 in Kraft treten müssen, es wurde aber offenbar auf das Ergebnis der Klage gewartet. Nun stellte das Bundesumweltministerium einen ersten Entwurf für Sommer 2019 in Aussicht.
Die Kohlekommission hat von dem Urteil nicht erfahren, das zwischen der vorletzten und der letzten Plenumssitzung fiel und so geht der Kommissionsbericht auf Seite 25 noch von anhängigen Gerichtsverfahren aus. Dabei war in allen Kommissionssitzungen die sächsische Staatsregierung vertreten, die als Prozessbeteiligter ja von der Klageabweisung gewusst haben muss. Sie hat dieses Wissen der Kommission offensichtlich vorenthalten.
LCP-BREV betrifft insgesamt 600 Anlagen in Deutschland. Viele Kohlekraftwerke stellt es vor die Entscheidung zwischen Nachrüstung und Stilllegung, um die strengeren Werte bis August 2021 einzuhalten.
Allerdings können bis zum 25.02. noch Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden, berichtet bizz-energy.com.