Die Bundesregierung hat den Kohlekompromiss aufgekündigt

(Kohlerundbrief vom 27. November 2019:) Vor wenigen Tagen ist ein Referentenentwurf der Bundesregierung für das Kohleausstiegsgesetz bekannt geworden. Von einer „1 zu 1 Umsetzung“ der Empfehlungen der Kohlekommission – die ja von sehr vielen Seiten permanent eingefordert wird – ist der Entwurf jedoch weit entfernt.
Die in den Medien intensiv diskutierten Regelungen zur Einschränkung des Windkraftausbaus stammen nicht aus den Empfehlungen der Kommission und gehören deshalb gar nicht in ein Kohleausstiegsgesetz hinein, sondern müssten komplett davon getrennt diskutiert werden. Aber auch zum eigentlichen Thema des Gesetzes enthält es gravierende Wortbrüche:
Die Empfehlung der Kommission war es etwa, dass eine ordnungsrechtliche Abschaltung der Braunkohlenkraftwerke als Gesetz verabschiedet wird, die in Kraft tritt, falls es bis zum 30. Juni 2020 keine einvernehmliche Lösung zwischen Bundesregierung und Betreibern erzielt wird. Jetzt steht im Gesetz: nichts. Klar, dass die einvernehmliche Lösung erst eingefügt werden kann, wenn sie da ist, aber wo ist die ordnungsrechtliche Notvariante geblieben? Zur Steinkohle soll eine solche Ende 2022 (also nach der nächsten Bundestagswahl) dem Bundestag vorgeschlagen werden und auch erst Abschaltungen ab 2026 regeln können. Vorher wären dann nur freiwillige Deals möglich. Damit stiehlt sich diese Bundesregierung aus der Verantwortung für das Ergebnis der von ihr selbst eingesetzten Kommission.


Es ist auch nicht geregelt, dass die bei Kraftwerksabschaltungen freiwerdenden CO2-Zertifikate gelöscht werden. Ohne diese Maßnahme kann Klimaschutz in Deutschland zu steigenden Emissionen anderswo in Europa führen, was die WSB-Kommission ausdrücklich ausschießen wollte. Herzu titelte das Handelsblatt am 23. November „Kohleausstieg könnte nutzlos sein“.

Auf diese Weise hat die Bundesregierung den in der Kommission ausgehandelten Kohlekompromiss offenbar längst aufgekündigt. An diesem Freitag müssen also alle für das Klima streiken: Neben denen, die mehr Klimaschutz verlangen als im Kommissionsergebnis auch alle, die damit zufrieden waren. Zudem ist unklar, was das alles für die Aussage aus dem Brandenburgischen Koalitionsvertrag bedeutet, dass der Braunkohlenplan Welzow erst nach Inkrafttreten des Kohleausstiegsgesetzes geändert werden soll.fff