Verwaltungsabkommen: Kohlesanierung bis 2027 finanziert

Das Erbe des DDR-Bergbaus wird ganz traditionsgetreu in Fünfjahrplänen verwaltet - zumindest bislang. Am 8. Dezember 2022 wurde das siebente derartige Verwaltungsabkommen unterzeichnet. Es regelt, wie Bund und betroffene Länder sich die Kosten der Tagebaufolgen von 2023 bis 2027 teilen werden. Die insgesamt 1,44 Milliarden Euro verwendet die Sanierungsgesellschaft LMBV für die vor 1990 abgebaggerten Flächen. Damit ist das Budget im Vergleich zum letzten Fünf-Jahres-Zeitraum um 214 Millionen Euro gestiegen.

Das Aktionsbündnis Klare Spree legt in einer ersten Reaktion Wert darauf, dass Zulassung und Bau der Dichtwand am Tagebau Lohsa II nicht weiter verzögert werden dürfen. Die Dichtwand soll das der Spree in diesem Bereich zuströmende Eisen aufhalten und eine Reinigung ermöglichen, um die Ockerbelastung der Spree wirksam zu reduzieren.

Im Laufe der letzten zwei Jahre hatte das Wort "Ewigkeitslasten" die Runde gemacht, wo zuvor lange die Vorstellung herrschte, wenn erstmal ein "sich weitgehend selbst regulierenden Wasserhaushalt" hergestellt ist, wäre die Arbeit getan. Tatsächlich scheinen die hergestellten Tagebauseen aber dauerhaften "Nachsorgebedarf" zu haben, sowohl bei der Wassermenge, als auch bei dessen Qualität. Deshalb wird immer lauter auch über eine "Verstetigung" nachgedacht, anstelle aller fünf Jahre neu auszuhandelnder Abkommen.

Zugleich sind immer noch zehntausende Hektar gesperrt, seit im Jahr 2010 eine Rutschung im Tagebau Spreetal bisher sicher geglaubtes in Frage stellte. Eine vollständige Verdichtung aller Flächen scheint in überschaubaren Zeiträumen nicht bezahlbar, wie die Klimareporter am 14. Dezember ausführlich berichten. Und so kommt zur Diskussion um die "Verstetigung" auch die über eine "Absenkung des Sanierungsstandards".

Eine "grundlegende Novellierung der Vorgaben“ für das Bundesunternehmen LMBV forderten die bündnisgrünen Kreisverbände Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz in einer Pressemitteilung. Sie sprechen sich für die Einrichtung einer Kommission zur Bewältigung der Braunkohlesanierung und zur Sicherung des Wasserhaushalts aus.