LEAG muss nach Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums ihre genehmigten Tagebaue verkleinern

Tagebau Jänschwalde ausschnittCottbus, 21.08.2020. Laut den im Auftrag des Bundeswirtschaftsministerium erfolgten Berechnungen von Wirtschaftsprüfern müsste der Lausitzer Kohlekonzern LEAG nicht nur auf neue Abbaugebiete verzichten, sondern auch die bereits genehmigten Tagebaue verkleinern.

„Nach diesen Berechnungen könnte sowohl der Tagebau Nochten mehr Abstand zu den Dörfern Rohne und Mulkwitz einhaltend, als auch der Tagebau Jänschwalde mehr Abstand zu Taubendorf. Die sächsischen und brandenburgischen Landesbehörden müssen diese Ergebnisse ernst nehmen und dürfen nicht unkritisch die Prognosen der LEAG übernehmen.“ sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft E&Y hat im Auftrag der Bundesregierung das Unternehmenskonzept der LEAG auf Plausibilität geprüft, eine Kurzfassung wurde bereits Anfang Juli durch den Bundestag veröffentlicht. Demnach werden bis zum Jahr 2038 etwa 80 Millionen Tonnen Kohle weniger verbraucht, als in den vier laufenden LEAG-Tagebauen liegt.

Im Januar 2020 hatten sich Bundesregierung, Länder und LEAG auf einen Ausstiegsfahrplan geeinigt. Festgelegt ist darin aber nur die Laufzeit der Kraftwerke. Wie viel Kohleverbrauch das bedeutet, hängt unter anderem von Stromverbrauch oder CO2-Preisen ab. Ernst & Young haben dafür eine Studie zur „Plausibilisierung der Unternehmensplanung der LEAG hinsichtlich der Nutzung von Braunkohle“ vorgelegt und kommen auf 797 Millionen Tonnen Kohlebedarf, gerechnet ab Januar 2017. In den vier genehmigten Tagebaue der LEAG (also OHNE Sonderfeld Mühlrose oder Welzow-Süd Teilfeld II) lagen zu diesem Zeitpunkt noch etwa 877 Mio. t Kohle. (nachzulesen in der Tabelle auf S. 11 der veröffentlichten Kurzfassung)

Dass mit der E&Y-Studie die geplanten Entschädigungen von 1,75 Milliarden Euro für den Kohleausstieg nicht begründet werden können, hatten wir bereits in einer ersten Reaktion am 2. Juli kommentiert.

Rundbrief vom 21.08.2020

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