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Bergbehörde genehmigt Weiterbetrieb des Tagebaus Jänschwalde – Klagebündnis prüft den Bescheid

(Kohlerundbrief vom 26. Februar 2020) Am 24. Februar hat das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe den Weiterbetrieb des Tagebaues Jänschwalde zugelassen. Dazu wurde der Hauptbetriebsplan 2020-23 zugelassen. Den Umweltverbänden liegt der Bescheid bis heute nicht vor, da das Bergamt ihn – anders als andere Entscheidungen zum Tagebau Jänschwalde - nicht auf seiner Internetseite veröffentlichte. Deutsche Umwelthilfe und GRÜNE LIGA werden in den nächsten Tagen intensiv prüfen, ob sie die Zulassung als rechtskonform ansehen. Die mehrfache Verzögerung des Genehmigungsverfahrens zeigt aber, dass die Behörden offenbar Schwierigkeiten hatten, eine Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht festzustellen.
Ende August letzten Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht auf eine Klage von Deutsche Umwelthilfe und GRÜNE LIGA hin den Vollzug des Betriebsplanes ausgesetzt, da die Verträglichkeit der Grundwasserabsenkung mit den umliegenden europäisch geschützten Feuchtgebieten überhaupt nicht geprüft worden war. (Hintergründe zur Klage) Sie sollte daraufhin ursprünglich bis Mitte November nachgehoplt werden, später wurde eine Entscheidung zum Jahresende, zu Ende Januar und zu Mitte Februar angekündigt. Der Tagebau befindet sich nun bis auf weiteres wieder im regulären Betrieb. (Foto: Waldspaziergang am Tagebaurand am 30. März 2019)Bergbehörde genehmigt Weiterbetrieb des Tagebaus Jänschwalde – Klagebündnis prüft den Bescheid