Retten Sie mit uns die Moore vor dem Tagebau!

bagger kleinLiebe Leserinnen und Leser,

heute beschäftigt sich unser Rundbrief ausschließlich mit der aktuellen Entwicklung um den Tagebau Jänschwalde. Erstmals seit langem steht ein Stop dieses Tagebaues konkret im Raum: Wir haben gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe bereits eine denkwürdige Gerichtsentscheidung erreicht, um landesweit bedeutsame Moorgebiete vor weiterem Wasserentzug zu schützen. Wir bleiben weiter dran, unterstützen Sie uns bitte dabei mit einer Spende!

Wichtiger Etappensieg für den Naturschutz: Genehmigung des Tagebaus Jänschwalde voraussichtlich rechtswidrig

100612 sonnentau 3367 1500pixelDer Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau Jänschwalde ist voraussichtlich rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgerichts Cottbus am 28. Juni in einer Eilentscheidung bekannt gegeben. Damit hat sich das Klagebündnis aus Deutscher Umwelthilfe (DUH) und GRÜNE LIGA durchgesetzt. Laut Gericht wurde bisher nicht hinreichend geprüft, ob die Entwässerungsmaßnahmen des Tagebaus die im Umfeld gelegenen Moorgebiete erheblich beeinträchtigen.

Im Februar hatte das Klagebündnis Rechtsmittel gegen den im Dezember 2018 genehmigten Hauptbetriebsplan des Tagebaues Jänschwalde eingereicht. Der etwa 100 Meter tiefe und vier Kilometer breite Tagebau senkt das Grundwasser im Umkreis von mehreren Kilometern ab. Dort liegen mehrere als FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Gebiet geschützte Moore, in denen seit Jahren Austrocknungserscheinungen beobachtet werden. Darunter sind Brandenburgs südlichstes Braunmoosmoor, das letzte Druckwasser-Quellmoor in Südbrandenburg, besterhaltene bunte Torfmoosrasen und der älteste Moorkiefernwald Brandenburgs, wie das Landesumweltamt auf einer Tagung der GRÜNEN LIGA schon im Jahr 2010 darstellte. Unglaublich, dass sich der Tagebau bis heute ohne jede Verträglichkeitsprüfung diesen Gebieten immer weiter angenähert hat! Auch die von uns schon 2010 nachgewiesene Machbarkeit rechtzeitiger Schutzmaßnahmen wurde bis heute ignoriert. (Foto: Sonnentau im “Maschnetzenlauch“ bei Kerkwitz 2010)

Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht

Obwohl das Verwaltungsgericht in seiner Eilentscheidung unsere Argumentation bestätigt, hat es unverständlicherweise die aufschiebende Wirkung nicht ab sofort hergestellt, sondern LEAG und Bergamt zwei Monate Zeit gegeben, die bislang fehlenden Prüfungen der Umweltverträglichkeit nachzuholen.

grundwasserpumpe KopieDazu unser Rechtsanwalt Dirk Teßmer: „Eine solche Vorgehensweise habe ich in meiner 20-jährigen Erfahrung als Anwalt in umwelt- und planungsrechtlichen Verfahren noch nie erlebt. Wenn ein Gericht im Rahmen seiner Überprüfung der Sach- und Rechtslage zu dem Ergebnis kommt, dass ein Bescheid voraussichtlich für rechtswidrig zu erkennen sein wird, dann folgt daraus zwingend, dass dieser Bescheid nicht weiter vollzogen werden darf.“

Verwaltungsgerichtsverfahren dauern oft mehrere Jahre. Eilverfahren sollen dafür sorgen, dass derjenige, der voraussichtlich im Unrecht ist, bis zur endgültigen Entscheidung keine Tatsachen schaffen kann. Vorliegend gibt das Verwaltungsgericht zwar den Umweltverbänden vollständig Recht, lässt aber die LEAG weiter Tatsachen schaffen!

Wir gehen davon aus, dass die Verträglichkeit des Tagebaues auch bis September nicht nachgewiesen werden kann. Deshalb ist es wichtig, dass jetzt keine weiteren Entwässerungsbrunnen mehr in Betrieb gehen! Das Klagebündnis hat deshalb am 4. Juli eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. (Foto: Grundwasserpumpe)

Rekultivierung des Tagebaues nicht finanziert

Das Lausitzer Energieunternehmen LEAG plant, den Tagebau Jänschwalde noch bis 2023 weiter zu führen. Aus dem Zulassungsbescheid geht aber hervor, dass der Tagebau gar nicht mehr genug Geld erwirtschaften kann, um die zur Abbaggerung vorgesehene Landschaft wieder nutzbar zu machen. Dafür sei er auf den langfristigen Betrieb anderer Tagebaue und deren Erlöse angewiesen! Die Kohle aus dem Tagebau Jänschwalde wird in das benachbarte Kraftwerk Jänschwalde geliefert, das als eines der klimaschädlichsten Kraftwerke Europas bekannt ist.

Gerichtsverfahren ist die Ergebnis jahrelanger Arbeit

Die gemeinsam mit der DUH eingereichte Klage beruht auf der jahrelangen Arbeit der GRÜNEN LIGA zum Tagebau Jänschwalde: Seit 2010 haben wir intensiv mit den Folgen der Grundwasserabsenkung beschäftigt, Monitoringberichte, Kartierungen und Zulassungsanträge durchgearbeitet und die Öffentlichkeit auf die Austrocknung der umliegenden Seen und Feuchtgebiete hingewiesen.

Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende!

Wir wollen natürlich weiter aktiv bleiben und stehen jetzt vor der entscheidenden Phase der jahrelangen Auseinandersetzung um die Wasserfolgen des Tagebaues. Muss der Tagebau früher stoppen, verhindern wir weitere Schäden in Schutzgebieten von europäischem Rang. Gleichzeitig würde das auch die Lebensqualität in Taubendorf durch mehr Abstand zur Grubenkante retten. Diese Arbeit erfordert jedoch auch finanzielle Ressourcen. Unterstützen Sie uns deshalb bitte mit einer Spende an die untenstehende Kontoverbindung!

Vielen Dank!

René Schuster,

GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus e.V.

(Spendenkonto: IBAN: DE17 4306 0967 1145 3769 00, GLS Bank, BIC: GENODEM1GLS)

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