Rundbrief vom 20. Februar 2017

1. Vorankündigung: Am 23. April nach Schleife

2. Studie des Umweltbundesamtes

3. Studie des WWF

4. Wochenbericht des DIW

5. „Carburo nostra“ umbenannt - LEAG-Strukturen bleiben undurchsichtig

6. Brandenburger Ministerium führte Geheimgespräche mit Braunkohle-Käufern

7. Bergschadensbetroffener verklagt LEAG

8. Schiedsstelle für Bergbauschäden nicht länger verschleppen!

9. Tagebaulärm in Trebendorf

10. Lausitzer Meinungsmache: Kohleausstieg von ganz allein?

1. Vorankündigung: Am 23. April nach Schleife

Am 23. April, dem Sonntag nach Ostern, werden sich wieder sächsische und brandenburgische Tagebaukritiker und -betroffene in Schleife und Rohne treffen. Das entschied das gastgebende Bündnis „Strukturwandel jetzt - Kein Nochten II“ auf seinem jüngsten Treffen und lädt alle an einer zukunftsfähigen Lausitz interessierten Kräfte dazu ein. Die Teilnehmer treffen sich um 13:45 Uhr am Bahnhof Schleife und laufen gemeinsam zum Sportplatz in Rohne, wo eine Kundgebung stattfindet.

„Vor der anstehenden strategischen Entscheidung der LEAG appellieren wir an das Unternehmen, sich der Realität zu stellen und alle Pläne für neue Tagebaue aufzugeben. Unsere Dörfer sind nicht nur zu schade zum Verheizen, sie sind auch zu schade als Verhandlungsmasse zwischen Kohlelobby und Bundesregierung missbraucht zu werden.“ sagt Edith Penk aus dem vom Tagebau bedrohten Ort Rohne.

„Planungssicherheit für die Region gibt es nur, wenn die LEAG die Dörfer verschont und wir sie nicht über Jahre vor Gericht verteidigen müssen. Laßt uns also endlich gemeinsam am Strukturwandel arbeiten!“ ergänzt Adrian Rinnert, Sprecher des Bündnisses aus dem benachbarten Neustadt/Spree. Beim Bundesverfassungsgericht ist aktuell eine Klage gegen den Braunkohlenplan Nochten 2 anhängig. Die beantragte, aber noch nicht erteilte bergrechtliche Genehmigung (Rahmenbetriebsplan) würde im Fall einer Genehmigung ebenfalls erst noch gerichtlich überprüft. Die Proteste in Rohne finden seit 2012 jährlich statt und führen unter anderem Tagebaubetroffene, Angehörige der sorbischen Minderheit, Künstler und Umweltverbände zusammen.

2. Studie des Umweltbundesamtes

Im Januar veröffentlichte das Umweltbundesamt seine neue Studie „Klimaschutz im Stromsektor 2030 – Vergleich von Instrumenten zur Emissionsminderung“. Ausgehend von dem im Klimaschutzplan der Bundesregierung festgelegten Sektorziel, wie viel Klimagase der Stromsektor im Jahr 2030 noch ausstoßen darf, wurden verschiedene politische Instrumente verglichen, die das sicherstellen.

Die Stromerzeugung von Braun- und Steinkohlekraftwerken muss dabei bis 2030 um mehr als 50% gegenüber 2014 sinken. Davon können 40% schon durch die absehbare Stilllegungen alter Anlagen eintreten. Für die zusätzlich nötige Minderung empfehlen die Gutachter eher ein Kapazitätsmanagement älterer Kraftwerke als einen CO2-Mindestpreis.

In allen betrachteten Varianten bliebe Deutschland auch im Jahr 2030 noch Netto-Exporteur von Strom. Auch die Strompreiseffekte seien in allen Varianten „mit nur 2 €/MWh im absoluten Niveau im Jahr 2030 gering. Aus der Perspektive der Stromverbraucher ist es somit unerheblich, welches Instrument umgesetzt wird, solange die Instrumente ohne umfangreiche Zahlungen an die Kraftwerksbetreiber eingeführt werden.“

3. Studie des WWF

Die Umweltstiftung WWF veröffentlichte ebenfalls im Januar die von ihr beauftragte Studie „Zukunft Stromsystem – Kohleausstieg 2035“. Statt wie die bisherigen Ziele der Bundesregierung auf Jahresscheiben wie 2030 zu schauen, ermitteln die Gutachter von Prognos und Öko-Institut ein faires CO2-Budget, das dem deutschen Stromsektor ab dem Jahr 2015 insgesamt noch zur Verfügung steht, wenn das 2-Grad-Ziel eingehalten werden soll. Um dieses Budget nicht zu überschreiten, konzipieren sie einen Kohleausstieg bis zum Jahr 2035, bei dem drei politische Steuerungsinstrumente kombiniert werden. Ältere Braunkohlekraftwerke müssen nach diesem Plan sehr schnell vom Netz (z.B. Jänschwalde 2019), damit neuere noch einige Jahre laufen können (z.B. Boxberg Block R bis 2035).

4. Wochenbericht des DIW

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat sich mit seinem Wochenbericht vom 8. Februar 2017 ein weiteres Mal mit der Braunkohle beschäftigt. Der 24seitige Bericht stellt eine gute Zusammenfassung des aktuellen Diskussionsstandes dar.

Ausgehend von den Klimaschutz-Erfordernissen wird eine aktualisierte Berechnung vorgelegt, wonach die derzeit zum Abbau genehmigte Kohle nicht mehr vollständig benötigt wird. „Um Planungssicherheit für alle Akteure herzustellen, sollte die Politik die Genehmigung weiterer Tagebaufelder daher verbindlich ausschließen.“ empfiehlt das Institut. „Bei der Erstellung eines verlässlichen Fahrplans für den Kohleausstieg kommt zudem einzelnen Bundesländern eine wichtige Rolle zu, derzeit beispielsweise der Landesregierung Brandenburg bei der Überarbeitung ihrer Energiestrategie 2030.“ Das DIW erwartet eine Schließung des gesamten Kraftwerkes Jänschwalde mit dem Ende der „Kapazitätsreserve“ der Blöcke E und F im Herbst 2023. In den beiden Folgejahren würden die beiden Alt-Blöcke des Kraftwerkes Boxberg vom Netz gehen. Die nach 1990 errichteten Kraftwerksblöcke wären dagegen im Jahr 2030 noch in Betrieb.
Zu den Folgekosten des Braunkohlenbergbaus wird die Politik aufgefordert „unabhängige und transparente Kostenschätzungen“ einzuholen und Instrumente zur Sicherung der derzeit nicht insolvenzfesten Tagebau-Rückstellungen zu prüfen. Der aktuelle Wissensstand zur LEAG-Unternehmensstruktur wird übersichtlich zusammengefasst.

Ein Artikel zu Arbeitsplätzen in der Braunkohle wertet eine Stichprobe von 785 Beschäftigten aus, die zwischen 1998 und 2010 aus der ostdeutschen Braunkohlenwirtschaft in andere Branchen gewechselt sind. Sie haben im Durchschnitt seltener die Region verlassen als andere wechselnde Arbeitnehmer und mussten beim Wechsel Lohneinbußen hinnehmen. Die Autoren weisen jedoch auch darauf hin, dass die heutige Arbeitsmarktlage deutlich besser ist als im ausgewerteten Zeitraum. Neben deutlich gesunkener Arbeitslosigkeit blieb “eine Stelle in Ostdeutschland Ende 2016 über 90 Tage unbesetzt, doppelt so lange wie noch 2010.“ Fazit der Autoren: „Politik und Unternehmen können die Kosten des bevorstehenden Braunkohleausstiegs in Ostdeutschland für die Beschäftigten mindern, wenn dieser in geordnetem Rahmen umgesetzt wird. (...) Ein klar kommunizierter und verlässlicher Pfad für den Ausstieg ist dafür nötig.“
Der Wochenbericht ist auch in englischer Sprache auf der DIW-Seite abrufbar.

5. „Carburo nostra“ umbenannt - LEAG-Strukturen bleiben undurchsichtig

Im Dezember 2016 hatten wir die undurchsichtige Rolle der „Lausitz Energie Verwaltungs GmbH“ (LE-V) öffentlich kritisiert (vgl. Rundbrief vom 18.12.). Offenbar auch als Reaktion auf solche Kritik wurde am 21. Dezember mitgeteilt, dass Vertreter der Tochterunternehmen in die Geschäftsführung dieser Gesellschaft aufgenommen und das Stammkapital auf 14 Millionen Euro erhöht wurde. Es handelt sich jedoch um reine Kosmetik: Denn die erwähnt GmbH gehört weiterhin einem verschachtelten Konstrukt aus Briefkastenfirmen in Tschechien und auf Zypern und Jersey. Der direkte Inhaber der LE-V wurde dabei lediglich von dem schon dubios klingenden Namen „Carburo Nostra“ zum 30. November 2016 in „LEAG Holding a.s.“ umbenannt. Eine Darstellung des aktuellen Firmengeflechts gibt es beispielsweise im oben verlinkten DIW-Wochenbericht, der sich auf offizielle EPH-Angaben und Recherchen des Journalisten Stefan Schroeter stützt. In welchem Maße die verschachtelten Mutterunternehmen für Tagebau-Folgeschäden haften, ist nach wie vor unbekannt. 14 Millionen Euro wären dafür jedenfalls um einige Größenordnungen zu gering.

6. Brandenburger Ministerium führte Geheimgespräche mit Braunkohle-Käufern

Das Brandenburger Wirtschaftsministerium hat sich schon vor dem offiziellen Start des Verkaufsprozesses mit Vertretern des EPH-Firmengeflechts getroffen. Das belegt eine von Greenpeace genommene Akteneinsicht. Das Ministerium hatte zunächst behauptet, keinerlei Unterlagen über Gespräche mit Vattenfall und Kaufinteressenten zu besitzen, musste später aber die Existenz von drei Ordnern mit zahlreichen Gesprächsprotokollen einräumen. In den Unterlagen sieht Greenpeace belegt, dass die Landesregierung wissentlich auf bestehende Möglichkeiten auf Mittel zur Sicherstellung der Bergbaufolgekosten verzichtet hat. Am 18. Januar wies das Wirtschaftsministerium dies zurück und berief sich in seiner Pressemitteilung auf ein „aktuelles Rechtsgutachten vom Januar 2017“. Dieses Gutachten war das Ministerium allerdings wieder nicht bereit herauszugeben. Recherchen ergaben, dass es nicht vom Ministerium sondern vom Deutschen Braunkohle Industrieverein (DEBRIV) beauftragt wurde. Geschrieben hat es mit Freshfields Bruckhaus Deringer dieselbe Anwaltskanzlei, die Vattenfall beim Verkaufsprozess beraten hat...

7. Bergschadensbetroffener verklagt LEAG

Am 8. Februar verhandelte das Landgericht Cottbus die Schadensersatzklage eines Taubendorfer Grundbesitzers gegen die LEAG, nachdem durch die Grundwasserabsenkung des Tagebaues Jänschwalde 19 Obstbäume auf seinem Grundstück vertrockneten. Der Betroffene lehnte die vom Konzern angebotene Entschädigung als zu gering ab. Seit Jahren versucht der Tagebaubetreiber Bergschadensbetroffene „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ ruhig zu stellen um keine Präzendenzfälle für den Umgang mit Tagebauschäden zu schaffen. Das Gericht wird über die 2015 eingereichte Klage voraussichtlich im März entscheiden.
Nach wie vor schrecken Aufwand und Risiko eines Klageverfahrens die meisten Geschädigten ab. Seit Jahren fordern Bergschadensbetroffene daher die Einrichtung einer Schlichtungsstelle und eine Änderung des Bundesberggesetzes zur Umkehr der Beweislast bei tagebaubedingten Schäden.

8. Schiedsstelle für Bergbauschäden nicht länger verschleppen!

Die Debatte um die Verweigerung der Landesregierung zur Einrichtung einer Schiedsstelle für Schäden durch die Braunkohleförderung in der Lausitz reißt nicht ab. Am vergangenen Donnerstag trafen sich über 60 Betroffene aus Welzow und Umgebung zu einem Fachpodium im Proschimer Kulturhaus. Das Netzwerk Bergbaugeschädigter im Lausitzer Revier bekräftigte seine Forderung, eine Schlichtungsstelle anfangs auch ohne den Bergbausanierer LMBV und nur für den aktiven Tagebau einzurichten. Nach erfolgreichen Gesprächen könne der Bergbausanierer später beitreten. Der ehemalige Bergbaubetreiber Vattenfall sagte bereits die Teilnahme an einer Schiedsstelle zu. Ob sich die tschechischen Oligarchen als neue Eigentümer der Braunkohlesparte an die Zusage halten, ist bislang noch nicht klar, sagte Petra Franz, Vorsitzende des Netzwerkes.

Die Landtagsabgeordnete Heide Schinowsky verlangt in einer Pressemitteilung von Wirtschaftsminister Albrecht Gerber (SPD) Aufklärung über den Zeitplan zur Einrichtung der Schlichtungsstelle. Nach massivem Protest aus der Lausitz hatte der Landtag im Juni 2013 die Einrichtung einer Schiedsstelle beschlossen. Der damalige Bergbaubetreiber Vattenfall sicherte seine Beteiligung zu. Der Bund bzw. die LMBV waren jedoch nicht bereit, sich an der Finanzierung der Schiedsstelle für Schäden durch die ehemaligen DDR-Tagebaue zu beteiligen. Mit Verweis hierauf hatte Wirtschaftsminister Gerber die Einrichtung des Gremiums bislang nicht umgesetzt.

Schinowsky kritisiert das als „nicht erklärbar“: Die Unsicherheiten durch den Vattenfall-Rückzug seien inzwischen geklärt; der Eigentümerübergang vollzogen. Zudem ist die Einigung über die Fortsetzung des Verwaltungsabkommens zur Sanierung der DDR-Tagebaue dem Vernehmen nach erfolgt. Über 100.000 Euro sind im Landeshaushalt für die Schiedsstelle eingeplant. Trotzdem herrsche bei der Landesregierung Stillschweigen. Eine im Sommer 2016 durch die Regierungskoalition für Herbst zugesagte Befassung im Wirtschaftsausschuss habe es ebenfalls nicht gegeben. Für die Sitzung des Wirtschaftsausschusses am Mittwoch (22. Februar) ist nun von den Grünen eine Aussprache beantragt.

9. Tagebaulärm in Trebendorf

Das sächsische Trebendorf leidet zunehmend unter der Lärmbelastung aus dem Tagebau Nochten. Das berichteten Lausitzer Rundschau und Sächsische Zeitung vor wenigen Tagen. Dass wie von der LEAG dargestellt, die Lärmbelastung unter den Grenzwerten liegen würden, wird von den Bürgern angezweifelt. Sie fühlen sich durch den nahenden Tagebau massiv in ihrer Nachtruhe gestört. Entsprechend wurden in der Gemeinderatssitzung am 8. Februar Forderungen wie ein Nachtarbeitsverbot oder zumindest unabhängige Lärmmessungen geäußert. Im März oder April soll der Lärm nun auf die Tagesordnung einer Einwohnerversammlung gesetzt werden.

10. Lausitzer Meinungsmache: Kohleausstieg von ganz allein?

Unter der schon eindeutig tendenziösen Überschrift „Warum Leag-Chef Rendez Vernunftspolitik fordert“ veröffentlichte die Lausitzer Rundschau vom 15. Februar eine unkritische Hofberichterstattung über den neuen LEAG-Chef. Eine Erwähnung anderer Positionen oder kritische Fragen des Jounalisten Christian Taubert suchte man vergeblich. Eingehen wollen wir hier kurz auf das Ende des Artikels:

„Und er bedient sich bei der Beantwortung der Frage nach dem Kohleausstieg in Deutschland gern bei Professor Georg Erdmann von der TU Berlin. Der hatte im RUNDSCHAU-Interview, statt auf eine Jahreszahl zu verweisen, gesagt: Der Kohleausstieg findet von ganz alleine statt – wenn der Neubau von Kohlekraftwerken verhindert werden kann.“

Das Problem an diesem Argument ist, dass Prof. Erdmann in seinen Gutachten abenteuerliche 55 Jahre Laufzeit für jedes Braunkohle-Kraftwerk annimmt. Offenbar weil man nur mit dieser Annahme auf dem Papier einen Kohlebedarf herleiten kann, für dessen Herleitung Herr Erdmann bezahlt wurde (Er erstellte für die Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen die energiepolitische Begründung für die Braunkohlenpläne Nochten 2 und Welzow-Süd II). Dabei ist 55 eine völlig willkürliche Jahreszahl, also genau das, was Herr Rendez im Artikel der Bundespolitik vorwirft. Dort könnte nämlich genauso gut auch 40, 35 oder 30 Jahre stehen, das wäre zumindest näher an "Vernunftspolitik". Die am Anfang des Rundbriefes verlinkten drei Gutachten zeigen, dass die Diskussion um den Kohleausstieg längst viel differenzierter abläuft, als eine Zahl für alle Kraftwerke festlegen zu wollen. Aber selbstverständlich ergibt jedes Szenario immer ein Jahr, in dem der letzte Block abgeschaltet würde. Bei Prof. Erdmann ist das 2067, also meilenweit vom Stand der energiepolitischen Debatte und von allen Klimaschutzzielen entfernt.

hier der Rundbrief als pdf