Rundbrief vom 22. April 2016

160420 bruessel zoom1. Polnische und deutsche Kohlebetroffene in Brüssel
2. Verraten und verkauft? - Vattenfalls Deal mit EPH
3. Vattenfall-Tagebaue drohen ein weiteres Milliardengrab für die brandenburgischen Steuerzahler zu werden
4. Gerichtsurteil: Umweltdaten zum Tagebau Nochten müssen herausgegeben werden
5. Rechtsgutachten: Berliner Senat kann weitere Braunkohletagebaue über Landesentwicklungsplan stoppen
6. Öffentliche Auslegung zum Cottbuser Tagebausee muss wiederholt werden
7. Aus der BKA-Sitzung: Aktuelle Berichte zu Eisen- und Sulfatbelastung
8. Aus der BKA-Sitzung: Stilllegung von Kraftwerken
9. Aus der BKA-Sitzung: Finanzierung der Braunkohlesanierung ab 2018
10. Aus der BKA-Sitzung: Umsiedlung der Grubenteichsiedlung
11. Video von der Sprengung der Förderbrücke Cottbus-Nord
12. Am Rande: Bald Sparta-Fanshop in Cottbus?

1. Polnische und deutsche Kohlebetroffene in Brüssel

Tagebau-Betroffene aus Polen und aus dem deutschen Teil der Lausitz nahmen auf Einladung der Europa-Abgeordneten Lidia Geringer de Oedenberg und Reinhard Bütikofer sowie des WWF am 20. April im EU-Parlament an einer Anhörung zu Folgen der Braunkohlenutzung in beiden Ländern teil. (Foto: ideengruen)

2. Verraten und verkauft? - Vattenfalls Deal mit EPH

Am Montag präsentierte Vattenfall in Stockholm den ausgehandelten Verkauf seiner Lausitzer Braunkohlesparte an EPH und deren Finanzpartner PPF. Im Klartext also an die tschechischen Oligarchen Daniel Křetínský und Petr Kellner, deren Geld sich sonst auch gern mal auf Zypern oder Panama aufhält. Nach den zahlreichen Presseberichten wollen wir in diesem Rundbrief ausführlich die Originalaussagen aus der Vattenfall-Pressemitteilung kommentieren:

Etwas Zentrales steht ganz am Ende des Textes:

„Der schwedische Staat muss als Eigentümer von Vattenfall den Verkauf genehmigen. Die Genehmigung des Verkaufs wird in einigen Monaten erwartet.“

Damit ist das von der Kohlelobby gefeierte „Ende der Unsicherheit“ noch nicht erreicht, was bei Weitem nicht alle Presseberichte so klar wiedergegeben haben. Die schwedische Politik hat also noch die Chance, eine bessere Lösung zu finden. Das ist auch nötig ist, wie sich an anderen Stellen des Textes zeigt.

„Würde Vattenfall die Braunkohlesparte behalten, wären die negativen Auswirkungen auf die Bilanz von Vattenfall angesichts der prognostizierten Großhandelspreise für Strom noch größer.“

Da kommt unweigerlich die Frage auf, was das Geschäftsmodell der Käufer sein soll, damit sich für sie das lohnt, womit Vattenfall Verluste machen würde. Die folgende Passage lässt es erahnen:

„Während der ersten 3 Jahre nach dem Verkauf dürfen keine Dividenden an den neuen Eigentümer gezahlt, Rückstellungen aufgelöst oder ähnliche vergleichbare Maßnahmen ergriffen werden. In den folgenden zwei Jahren ist die Gewinnabschöpfung vertraglich auf eine betriebsübliche Rendite begrenzt.“

Das klingt zwar erst einmal gut, lässt aber tief blicken, worauf man sich nach Ablauf dieser Fristen einstellen müsste. Das Geld könnte nach Kräften abgezogen werden und wenn es nicht mehr für die Folgeschäden der Tagebaue ausreicht, müsste plötzlich wieder der Steuerzahler ran. Wer solche Zustände dauerhaft verhindern will, darf nicht auf Finanzinvestoren setzen, sondern kommt um eine Stiftungslösung nicht herum. Deren Wesen wäre es nämlich, den Verwendungszweck aller Erträge festzuschreiben.

„EPH hat seine Kompetenz im Bereich des Braunkohlegeschäfts unter Beweis gestellt und ist in Deutschland bereits durch seine hundertprozentige Tochter MIBRAG aktiv“

Die speziellen Kompetenzen beim Kauf der MIBRAG haben jedenfalls die auf Korruption spezialisierte Staatsanwaltschaft Bochum auf den Plan gerufen, die nach wie vor gegen den (inzwischen beurlaubten) MIBRAG-Geschäftsführer Joachim Geisler ermittelt. Zudem zeigen die Geschäftsberichte der MIBRAG die Kompetenz, großzügigen Kapitalabfluss in Richtung Prag zu organisieren. Der 2009 gezahlte Kaufpreis sei dank einer überdurchschnittlichen Umsatzrendite von 16 % so innerhalb von nur 6 Jahren wieder eingespielt worden, schreibt der Energiejournalist Stefan Schröter in einer Recherche.

Weiter freut sich Vattenfall

„einen anerkannten neuen Eigentümer für das Braunkohlengeschäft und seine etwa 7.500 erfahrenen und motivierten Mitarbeiter gefunden zu haben.“

Bisher hat die Vattenfall-Pressestelle regelmäßig von „mehr als 8000 Beschäftigten der Vattenfall-Braunkohlensparte“ geschrieben. Offenbar hat der Abbau bereits begonnen. Am Klimaschutz kann das bei weiterhin etwa 60 Millionen Tonnen Förderung jedenfalls nicht gelegen haben, die im letzten Jahr vereinbarte „Kapazitätsreserve“ wird den ersten Lausitzer Kraftwerksblock erst ab Oktober 2018 betreffen. Zugleich zeigt die sinkende Zahl, dass Personalabbau auch ohne betriebsbedingte Kündigungen möglich ist. Die Zusage, bis 2020 keine solchen Kündigungen auszusprechen, heißt also selbstverständlich nicht, dass die Zahl der Beschäftigten so lange konstant bleibt.

„Der Käufer übernimmt das Braunkohlegeschäft einschließlich aller Anlagen,Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Die Aktiva enthalten Barmittel in Summe von 15 Milliarden Schwedische Kronen [Anm. UGC: das sind ca. 1,63 Mrd. Euro]. Die Verbindlichkeiten und Rückstellungen unter anderem für Rekultivierungen umfassen insgesamt 18 Milliarden Schwedische Kronen [Anm. UGC: ca. 1,96 Mrd. Euro].“

Vattenfall legt also 1,6 Milliarden Euro drauf, um die Braunkohle los zu werden. Für Rekultivierung und alle Folgeschäden dürfte auch das nicht ausreichen, weitere Mittel wären im laufenden Betrieb zu erwirtschaften. Zudem weiß bis heute niemand, wie die Rekultivierungskosten errechnet wurden und welche Folgeschäden davon erfasst oder eben nicht erfasst sind. Über einen Kaufpreis gibt es keine Angaben, er dürfte Insidern zufolge irgendwo zwischen Null und 300 Millionen liegen. Dabei ist dieser Kaufpreis eigentlich der einzige Vorteil, den Schweden gegenüber einer Stiftung sehen könnte. So wenig Geld darf aber nicht den Ausschlag geben, das Lausitzer Kohlerevier an Finanzspekulanten zu verscherbeln.

"Die Vereinbarung sieht auch vor, dass bestehende Tarifverträge fortgesetzt werden, genauso wie die betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung von Arbeitnehmervertretern."

Es ist nicht erkennbar, dass die Vereinbarung damit über gesetzliche Vorschriften hinausgehen würde.

Ein besonderes Bonbon ist das Satz

„Mit dem Verkauf reduziert sich der CO2-Ausstoss von mehr als 80 Million Tonnen auf weniger als 25 Million Tonnen pro Jahr.“

Selbstverständlich reduziert der Verkauf den CO2-Ausstoß um kein einziges Gramm. Er wird ihn lediglich durch hektische Dienstreisen und viel vollgeschriebenes Papier erhöhen. Vattenfall will andere den Dreck machen lassen und spekuliert damit unverhohlen auf eine Kurzsichtigkeit der schwedischen Politik, die mit dem Geist des Klimaabkommens von Paris nicht vereinbar wäre.

Nicht erwähnt wird in der Pressemitteilung, dass das Verkaufspaket offensichtlich auch die bei der Privatisierung 1994 von der Treuhandanstalt eingeräumte Kaufoptionen umfassen dürfte, für das Bergwerkseigentum an Kohlefeldern wie Bagenz-Ost, Forst-Hauptfeld, Klettwitz-Nord, Jänschwalde-Süd, Weißwasser und weitere. (siehe Bundestagsdrucksache 17/12229) Viele dieser Felder sind ganz offiziell in der „Übersichtskarte zu Bergbauberechtigungen gemäß Bundesberggesetz“ im Geoportal des Landes dargestellt. Sie würden mit dem Verkauf ebenfalls zum Spekulationsobjekt, falls EPH wie manche Zeitungen vermuten, auf ein Scheitern der deutschen Energiewende wettet.

Hier zur zitierten Vattenfall-Pressemitteilung

3. Vattenfall-Tagebaue drohen ein weiteres Milliardengrab für die brandenburgischen Steuerzahler zu werden

Wie das brandenburgische Wirtschaftsministerium in der Sitzung des Braunkohlenausschusses am 14. April in Cottbus einräumen musste, könnten die Rekultivierungskosten der Tagebaue bei einem Verkauf an die tschechische EPH letztlich vom brandenburgischen Steuerzahler bezahlt werden.
Die Möglichkeit die Rekultivierung über Sicherheitsleistungen abzusichern, haben die Landesbehörden systematisch missachtet. Mit der politischen Unterstützung eines Verkaufes an EPH droht die Brandenburgische Landesregierung nun endgültig das Vermögen der Steuerzahler in Milliardenhöhe zu verschleudern. Wir haben es hier mit einem Versagen der Landespolitiker zu tun, das dem Skandal um den Pannenflughafen BER in nichts nachsteht.

Der Vertreter des Potsdamer Wirtschaftsministeriums, Herr Cremer, machte in der Sitzung deutlich, die Landesregierung habe „bislang keinen Anlaß zu der Vermutung, dass die Rückstellungen nicht ausreichend sein könnten“. Zugleich räumte er ein, das Land müsse in die Verantwortung treten, falls das Bergbauunternehmen die Rekultivierungskosten künftig nicht mehr erwirtschaften kann.

In diesem Zusammenhang bezeichnete er den schwedischen Staat als Eigentümer als „insolvenzfest“. Er könne sich nicht vorstellen, dass Schweden die Lausitz mit den Rekultivierungskosten allein lassen würde. Zugleich unterstützt jedoch die Brandenburgische Landesregierung Presseberichten zufolge einen Verkauf der Braunkohlensparte an das tschechisches Privatunternehmen EPH, das zuletzt auch durch Verstrickungen in die sogenannten „panama papers“ in die Schlagzeilen geriet.

In der Regel alle zwei Jahre werden für die aktiven Tagebaue Hauptbetriebspläne zugelassen. Bei jeder dieser Zulassungen hätte die Bergbehörde nach § 56 Bundesberggesetz Sicherheitsleistung vom Bergbauunternehmen verlangen können, um die spätere Rekultivierung zu sichern. Die GRÜNE LIGA hatte im Braunkohlenausschuss gefragt, ob in Brandenburg bisher jemals solche Sicherheitszahlungen angeordnet wurden.

Anlaß war, dass die Lausitzer Rundschau am 19. März 2016 (unter Berufung auf die „Hospodářské Noviny“ vom 18. März 2016) berichtete, dass nach Ansicht des Unternehmens ČEZ die Vattenfall-Aktiva einen negativen Wert haben. ČEZ-Vorstand Beneš wird zitiert „Falls der Strompreis bleibt, wie er ist, dann werden die Kraftwerke den Rekultivierungsfonds niemals füllen können“. (Pressemitteilung vom 14. April)

4. Gerichtsurteil: Umweltdaten zum Tagebau Nochten müssen herausgegeben werden

Das Verwaltungsgericht Dresden hat heute einer Klage der Umweltgruppe Cottbus stattgegeben und den Landkreis Görlitz zur Herausgabe von Umweltdaten über ein vom Braunkohletagebau Nochten zerstörtes Naturschutzgebiet verpflichtet. Der Tagebaubetreiber Vattenfall hatte über Jahre versucht, die Herausgabe mit Verweis auf angebliches Urheberrecht zu verhindern.

„So sehr wir das klare Urteil begrüßen, so erschreckend ist es, dass Vattenfall die selbstverständliche Transparenz von Umweltdaten über Jahre blockiert hat. Offenbar versucht das Unternehmen zu verbergen, wie groß die vom Tagebau angerichteten Schäden sind. Wir werden die Daten entsprechend gründlich auswerten, sobald sie uns vorliegen.“ sagt Dr. Martin Kühne von der Umweltgruppe Cottbus.

Der Braunkohletagebau Nochten hat in den vergangenen Jahren das Naturschutzgebiet „Urwald Weißwasser“ zerstört. Im Jahr 2012 hatte der Landkreis Görlitz eine Anfrage der Umweltgruppe Cottbus nach den kartierten Vorkommen von Tieren und Pflanzen in diesem Gebiet abgelehnt. Als Begründung war angegeben worden, eine Herausgabe würde gegen Urheberrecht verstoßen und der Vattenfall-Konzern habe der Herausgabe nicht zugestimmt. Dieser Sichtweise hat das Verwaltungsgericht nun eine klare Absage erteilt.

Aufgrund der eindeutigen Rechtslage und dem klaren Urteil ist ein Berufungsantrag beim Oberverwaltungsgericht aus Sicht der GRÜNEN LIGA wohl nicht zu erwarten.

Aktenzeichen des Verfahrens: 3 K 1317/12, Zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes

5. Rechtsgutachten: Berliner Senat kann weitere Braunkohletagebaue über Landesentwicklungsplan stoppen - Antwort des Senates an Abgeordnete hält juristischer Prüfung nicht stand

Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bündnisses Kohleausstieg Berlin und des Umweltverbandes GRÜNE LIGA zeigt auf, dass der Senat von Berlin weitere Braunkohletagebaue in Brandenburg über die Landesentwicklungsplanung verhindern kann. Das hatte der Senat noch im Januar bei der Beantwortung einer kleinen Anfrage versucht zu bestreiten. Schon im Mai wollen die Potsdamer Landesregierung und der Berliner Senat einen ersten Entwurf des gemeinsamen Planes beschließen.

„Die Verabschiedung weiterer Braunkohlenpläne für den Aufschluss bisher nicht festgesetzter Abbaugebiete in Brandenburg kann durch eine Zielfestlegung im gemeinsamen Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP) verhindert werden.“

schreibt der in Bergbaufragen bundesweit renommierte Rechtsanwalt Dirk Tessmer in seiner rechtsgutachterlichen Überprüfung und widerlegt damit eine Aussage des Senates von Januar (Abgeordnetenhaus-Drucksache 17/17681)

„Derzeit ist die Trinkwasserversorgung Berlins akut von bergbaubedingter Sulfatbelastung bedroht. Der Senat muss ein verbindliches Ziel im Landesentwicklungsplan durchsetzen, das für die Zukunft solche Probleme verhindert. Wann soll das passieren, wenn nicht bei den im Mai anstehenden Verhandlungen mit Brandenburg?“ sagt Karen Thormeyer, Landesgeschäftsführerin der GRÜNEN LIGA Berlin.

„Es ist höchst bedenklich, dass der Senat das Abgeordnetenhaus über die bestehenden Möglichkeiten offenbar falsch informiert hat. Berlin hat es nicht nötig, vor der Brandenburgischen Kohlelobby einzuknicken. Die Klimaschutzziele der Bundesregierung zeigen klar, dass Braunkohleverstromung ein Auslaufmodell ist. Es ist deshalb höchste Zeit, auch in der Landesplanung klarzustellen, dass es keine weiteren Tagebaue mehr geben darf.“ sagt Eva Rönspieß von BürgerBegehren Klimaschutz für das Bündnis „Kohleausstieg Berlin“.

„Mehrere Brandenburgische Kommunen fordern von der Landesplanung den verbindlichen Ausschluss neuer Tagebaue. Sie wollen Planungssicherheit für ihre Entwicklung statt dem ewigen Damoklesschwert des Kohleabbaus.“berichtet René Schuster, Mitglied des Brandenburgischen Braunkohlenausschusses.
In seiner Antwort auf eine kleine Anfrage im Abgeordnetenhaus hatte der Senat im Januar behauptet, die gemeinsame Landesentwicklungsplanung beider Länder könne keinen Einfluss auf die Braunkohlenplanung in Brandenburg nehmen. Das hat sich eindeutig als falsch erwiesen.

Der durch den Braunkohleabbau verursachte Anstieg von Sulfat in der Spree stellt immer mehr die Einhaltung des Trinkwasser-Grenzwertes von 250 Milligramm pro Liter in Berlin in Frage. Mit Friedrichshagen gewinnt das größte Berliner Wasserwerk sein Wasser aus dem Uferfiltrat des Flusses. Am 11. März wurde im Wasserwerk Briesen in Brandenburg mit 237 Milligramm pro Liter der bisher höchste Sulfatwert gemessen. (Quelle: Märkische Oderzeitung 23. März 2016) Das nächste Wasserwerk im Spreeverlauf ist Friedrichshagen.

Für die zahlreichen auf Braunkohlevorkommen stehenden Dörfer der Brandenburgischen Lausitz existiert derzeit keinerlei rechtliche Festlegung, dass sie nicht durch Tagebaue in Anspruch genommen werden. Mehr als das Versprechen des früheren Ministerpräsidenten Matthias Platzeck in einer Pressekonferenz im Jahr 2007 haben die Bewohner dieser Orte nicht in der Hand. Diese Lücke könnte ein entsprechendes Ziel im Landesentwicklungsplan füllen. (Pressemitteilung vom 4. April)

Die Stellungnahme von Rechtsanwalt Dirk Tessmer.
Die Antwort des Senats auf eine kleine Anfrage (Drucksache 17/17681)
Ein Hintergrundpapier zur Landesentwicklungsplanung

6. Öffentliche Auslegung zum Cottbuser Tagebausee muss wiederholt werden

Die Pläne zur Flutung des Braunkohletagebaues Cottbus-Nord als „Cottbuser Ostsee“ werden ein zweites Mal öffentlich ausgelegt, weil Vattenfall den Antrag offenbar umfangreich nachbessern musste. Bei der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit Anfang 2015 gab es massive Bedenken zu Folgeschäden des Bergbaus und zur Übernahme von deren Kosten.

Offensichtlich hat die von uns erarbeitete Stellungnahme der Umweltverbände ebenso wie die Bedenken der Anwohner und der Spreewälder Tourismuswirtschaft so viele Schwachstellen der bisherigen Antragsunterlagen aufgezeigt, dass gravierende Änderungen des Antrages nötig wurden. Eine neue öffentliche Auslegung jedenfalls ist nur bei wesentlichen Änderungen vorgeschrieben. Befürchtet werden beispielsweise eine Gefährdung des Biosphärenreservates Spreewald durch Eisenbelastung aus dem Kippenwasser des stillgelegten Tagebaues sowie eine Erhöhung der Sulfatbelastung der Spree durch den See.

In der Sitzung des brandenburgischen Braunkohlenausschusses am 14. April hatte das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) berichtet, dass die nach der Öffentlichkeitsbeteiligung von Vattenfall nachgeforderten Unterlagen derzeit eingehen. Man werde dazu im zweiten Quartal eine Nachbeteiligung durchführen. Auf Grüne-Liga-Nachfrage wurde klargestellt, dass es sich um eine erneute öffentliche Auslegung handeln werde.

Angesichts der offenen Entscheidung und der massiven Kritik erscheint es verwunderlich, dass Vattenfall in derselben Sitzung den Beginn der Flutung für den 1. November 2018 ankündigte.

Die Kritik am Seeprojekt ist in einem Informationsblatt überschaubar zusammengefasst.

7. Aus der BKA-Sitzung: Aktuelle Berichte zu Eisen- und Sulfatbelastung

Als Tagesordnungspunkt 4 diskutierte der Brandenburgische Braunkohlenausschuss am 14. April die Maßnahmen gegen Verockerung und Sulfatbelastung der Spree.

Zum Eisen machte der Vertreter der LMBV beispielsweise deutlich, dass am Spremberger Stausee regelmäßig eine Beräumung der Vorsperre vom Eisenschlamm nötig bleiben wird. Nach einem Jahr sei die Vorsperre wieder so voll wie vor der Beräumung, dann drohe eine Verfrachtung des Eisens in die Hauptsperre.
Winfried Böhmer vom „Aktionsbündnis Klare Spree“ wies darauf hin, dass sich dennoch etwa 40 % des ankommenden Ockerschlamms in der Hauptsperre absetzen. Hier „tickt eine ökologische Zeitbombe“. Das Landesamt für Umwelt geht von einer Schlammauflage von 1-5 Zentimetern auf dem Grund der Hauptsperre aus, und hat offenbar kein Konzept, wie unter diesen Umständen eine Beräumung erfolgen soll.

Die Bergbehörde (LBGR, Herr Neumann) machte deutlich, das Barrierekonzept (mit dem das Eisenocker vor dem Spreewald abgefangen werden soll) funktioniere derzeit, es funktioniere aber vor allem in den Wintermonaten noch nicht stabil.

Zur Sulfatbelastung der Spree und der Trinkwassergewinnung im Wasserwerk Briesen machte er keinen Hehl daraus, „dass wir dort Sorgen haben, dass der Trinkwassergrenzwert überschritten wird.“ Die geplante Prognose zur künftigen Sulfatbelastung werde das Land in Auftrag geben. Man habe zuerst zwei Ingenieurbüros methodische Vorschläge machen lassen und sich jetzt für eine Weiterentwicklung des Modelles WBalMo durch die Firma DHI Wasy entschieden. Die Vergabe erfolge im April, zur anteiligen Finanzierung durch das Land Berlin (25%) sowie durch die brandenburgischen Ministerien für Umwelt und für Wirtschaft werde eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen.

Winfried Böhmer machte deutlich, dass der behördeninterne Zielwert vom 450 Milligramm pro Liter am Pegel Spremberg-Wilhelmstal verschärft werden muss, wenn flussabwärts neue Sulfateinleitungen wie beispielsweise der von Vattenfall zur Flutung beantragte „Cottbuser Ostsee“ hinzukommen.

8. Aus der BKA-Sitzung: Stilllegung von Kraftwerken

Die Vertreterin des Landesamtes für Umwelt (LfU) stellte im Tagesordnungspunkt 5 die formalen Schritte vor, die bei der Stilllegung eines Kraftwerkes abzuarbeiten sind. Es werde ein Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz nötig, bei dem der Betreiber ein Stilllegungskonzept vorlegen müsse. Die Behörde werde (nach § 5) unter anderem prüfen, ob das Kraftwerksgrundstück in einem ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen werde und ob von ihm keine Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen. Sie stellte auf Nachfrage klar, dass ein Rückbau der Anlagen und Gebäude nur in dem Maße passieren muss, wie das zur Einhaltung geltender Gesetze nötig ist. Zum Stilllegungskonzept werde es eine Behördenbeteiligung geben, die „im Prinzip keine Beteiligung der Umweltverbände“ einschließe. Angesprochen auf die wasserrechtliche Erlaubnis des Kraftwerkes Jänschwalde (in dem Grundwasser gehoben und Tagebauwasser gereinigt wird), ging die Vertreterin des LfU davon aus, das werde in einem Verfahren mit der immissionsschutzrechtlichen Entscheidung konzentriert.

9. Aus der BKA-Sitzung: Finanzierung der Braunkohlesanierung ab 2018

Für die Gemeinsame Landesplanungsabteilung berichtete Herr Weymanns aus den Finanzierungsverhandlungen der Braunkohleländer mit dem Bundesministerium der Finanzen. (siehe auch Rundbrief vom 1. April) Der Bund habe die Finanzierung derjenigen Maßnahmen streitig gestellt, die zusätzlich zu den bergrechtlichen Betriebsplänen in den sogenannten „Auswirkungsbereichen“ nötig sind. Auch für die dauerhafte Bewirtschaftung der Tagebauseen zur Herstellung der Gewässergüte sehe er sich nicht verantwortlich. Die Länder hätten aber eine hervorragende Rechtsposition, da das Bundesverwaltungsgericht umfangreiche Pflichten des Bergbaubetreibers sehe.

Auf Nachfrage der Grünen Liga wurde auch klargestellt, das im Jahr 2012 vom Bund eingeholte Rechtsgutachten zur Abgrenzung der Sanierungsverpflichtungen „treffe nicht in vollem Umfang auf Gegenliebe der Länder“. Das Land habe nun seinerseits eine Rechtsprüfung zum Umfang der Sanierungspflichten in Auftrag gegeben, die in etwa zwei Monaten vorliegen werde.

Zur Verockerungs- und Sulfatproblematik habe der Bund auch deshalb Vorbehalte, weil er die LMBV nicht als alleinigen Verursacher sehen wolle und auf aktiven Bergbau, Landwirtschaft und geogene Hintergrundbelastung verweise. Ein „Ersuchen der beiden Staatssekretäre der Länder Berlin und Brandenburg zur zukünftigen Finanzierung der Bergbausanierung nach 2017“ an das Bundesministerium für Umwelt vom 16. März 2016 beschäftige sich auch mit der Sulfatproblematik.

In einem späteren Tagesordnungspunkt wurde das dauerhafte Trockenhalten des Gewerbegebietes Laugkfeld in Senftenberg mit Horizontalfilterbrunnen diskutiert. Wegen dem wieder aufsteigenden Grundwasser hatte sich die LMBV vor einigen Jahren zwischen einer Umsiedlung des Gebietes und dauerhaftem Trockenhalten mit Pumpen entscheiden müssen. Bisher habe der Bundesministerium darauf bestanden, die Pumpen an andere Träger zu übertragen. Die Betriebskosten sollte ein Kapitalstock durch Zinserträge finanzieren. Angesichts derzeitig fehlender Aussichten auf Zinseinnahmen sind wohl Zweifel an dieser Lösung für die Ewigkeitskosten des Bergbaus angebracht.

Zur grundsätzlichen Weiterfinanzierung der Braunkohlensanierung in der Lausitz ab 2018 beschloss der Braunkohlenausschuss einstimmig eine „Cottbuser Erklärung“.

10. Aus der BKA-Sitzung: Umsiedlung der Grubenteichsiedlung

Die wegen fehlender Standsicherheit beschlossene Umsiedlung der Grubenteichsiedlung in Lauchhammer tritt in die Phase der Umsetzung. Ende 2015 hätten die betroffenen Eigentümer ihre Grundstücke an die Stadt Lauchhammer veräußert und würden jetzt bei der Findung neuen Eigentums unterstützt.

11. Video von der Sprengung der Förderbrücke Cottbus-Nord

Vattenfall hatte sich große Mühe gegeben, die Öffentlichkeit von der Sprengung der Förderbrücke des Tagebaues Cottbus-Nord am 3. März abzulenken. Im Internet ist nun allerdings eine Videoaufnahme davon aufgetaucht, die wir den Rundbrief-Lesern nicht vorenthalten wollen:

https://vimeo.com/161181161

12. Am Rande: Bald Sparta-Fanshop in Cottbus?

100px Sparta Prag.svgDa Energie Cottbus sich zielstrebig zur Betriebssportgruppe entwickelt, muss sich der eine oder andere Cottbuser Fußballfan vielleicht neu orientieren. Da trifft es sich doch gut, dass mit Daniel Křetínský das neuen Idol der Lausitzer Kohlelobby Präsident eines Fußballklubs ist. Sparta Prag ist nur einmal in seiner Geschichte aus der ersten tschechischen Liga abgestiegen. Und große Teile der bisherigen Vattenfall-Belegschaft haben sich als gut dirigierbare Fantruppe erwiesen. Da könnte man doch was draus machen, oder?

Aber Vorsicht, liebe Sparta-Fußballer, wer sich mit den falschen Freunden einlässt, ist ganz schnell weg vom Fenster. Als Energie Cottbus 2013 seine Spiele dafür vereinnahmen ließ, Unterschriften für die Zwangsumsiedlung von Proschim zu sammeln, stiegen sie anschließend aus der zweiten in die dritte Liga ab. 2015 vereinbarte der Verein dann eine offizielle Kooperation mit dem Pro Lausitzer Braunkohle-Verein (zum Nachlesen: Lausitz am Sonntag, 8. Februar 2015, S. 9) und befindet sich derzeit zielstrebig auf dem Weg in die vierte Liga. Vielleicht steckt Viertklassigkeit einfach an? Falls das alles kein Zufall ist, sollte Sparta Prag auf den Fanshop in Cottbus vielleicht lieber verzichten.

Der Rundbrief als pdf

 

Termine

Einwendungsfirst: Gas- und Speicherkraftwerk Jänschwalde
02 April 2024
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17 April 2024
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Franz-Mehring-Platz 1, Berlin
Wir beim Umweltfestival in Berlin
28 April 2024
Berlin, Straße des 17. Juni

Dieser Wald ist der Kohlegrube im Weg

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Lausitzer Menschen für einen früheren Kohleausstieg

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