Rechtzeitig raus aus der Kohle!

Jahrelanger Widerstand hat bereits mehrere Tagebauprojekte in der Lausitz verhindert. Doch trotz "Kohleausstiegsgesetz" sollen noch immer Menschen für Braunkohle umgesiedelt und hunderte Millionen Tonnen Treibhausgase ausgestoßen werden. Das Grundwasser wird durch Tagebaue weiter abgesenkt und verunreinigt. Folgekosten drohen auf die Allgemeinheit abgewälzt zu werden. Wir kämpfen für den Erhalt der Dörfer und ihres Umlandes, gegen Wasserkrise und Klimakatastrophe und für eine nachhaltige Zukunft der Region!

GRÜNE LIGA: Proschimer Bürger nicht zu Geiseln der Oligarchen machen

Keinerlei Grundlage für Entschädigungsansprüche der LEAG bei Erhalt von Proschim

Proschim/Potsdam, 16.09.2019. Der Umweltverband GRÜNE LIGA fordert die brandenburgischen Parteien, auf, ihre Sondierungsgespräche auf sachlicher Grundlage zu führen. Nicht belegbare Behauptungen über angebliche Entschädigungsansprüche der LEAG dürften keinen Einfluss auf den Koalitionsvertrag haben. Solche Entschädigungsansprüche hatte die Landesregierung schon vor Monaten selbst widerlegt.

„Wenn die Landesregierung Proschim rettet, hat der Kohlekonzern keinerlei Ansprüche auf Entschädigung, da er noch nicht einmal einen bergrechtlichen Antrag zum Abbau von Welzow-Süd II gestellt hat. Das hat die Landesregierung selbst auf eine parlamentarische Anfrage hin schriftlich klargestellt.“ sagt René Schuster vom Umweltverband GRÜNE LIGA.

Schuster weiter „Wenn Brandenburg abwartet statt Proschim zu retten, droht nicht weniger sondern mehr Steuergeld an die LEAG zu fließen. Offenbar versucht Dietmar Woidke hier, die Position der tschechischen LEAG-Eigner zu stärken, wenn sie mit der Bundesregierung über Entschädigungen für den Kohleausstieg verhandeln. So würden die betroffenen Bewohner und Beschäftigten weiterhin als Geiseln zweier Oligarchen missbraucht.“

Das Ministerium für Wirtschaft und Energie hat auf eine parlamentarische Anfrage hin schon im März 2019 klargestellt: „Der Braunkohlenplan entfaltet keine Genehmigungswirkung und begründet keine Ansprüche Dritter, so dass dessen Aufhebung oder Änderung allein nicht zu Entschädigungsansprüchen führt. Entschädigungsansprüche können bestehen, wenn Genehmigungen (z.B. Betriebsplanzulassungen) widerrufen werden.“ (Landtags-Drucksache 6/10901) Solche Betriebspläne sind für den Tagebau Welzow-Süd II bisher weder genehmigt noch überhaupt beantragt.

Dennoch scheuen sich laut Berichten der Märkischen Oderzeitung “SPD, CDU und selbst die Linken, das Aus für Welzow 2 jetzt laut zu verkünden, bevor der Bund oder das Energieunternehmen LEAG es tun.“ Er gehe „um mögliche Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhen, die dann aufs Land zukommen könnten.“

Geplante Entschädigungen der Bundesregierung an Kohlekraftwerksbetreiber beruhen nicht auf Rechtsansprüchen, sondern sind als Teil des Kohlekompromisses politisch gewollt. Ihre Höhe soll in den nächsten Monaten verhandelt werden. Die Betreiber von Braunkohlenkraftwerken argumentierten dabei aber regelmäßig auch mit den Kosten ihrer Tagebaue. Die LEAG gehört über ein internationales Firmengeflecht letztlich den beiden tschechischen Milliardären Křetinský und Kellnr.

Links

Antwort der Landesregierung auf parlamentarische Anfrage
Zitierter MOZ-Artikel

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