GRÜNE LIGA fordert sofortigen Planungsbeginn zum Erhalt des Ortes Proschim

Cottbus, 16.05.2017. Der Umweltverband GRÜNE LIGA fordert von der Brandenburgischen Landesregierung, unverzüglich die Planungen für einen Erhalt des Dorfes Proschim vorzubereiten. Dies gehört zu den fünf Forderungen, die der Verband in der heutigen Sitzung des Braunkohlenausschusses in Cottbus aufstellte. Weiterhin müssen neue Tagebaue verbindlich im Landesentwicklungsplan ausgeschlossen, die Rückstellungen des Bergbaubetriebes für Folgekosten insolvenzfest gesichert und die Abbauplanung des Tagebaues Jänschwalde im Bereich Taubendorf überprüft werden.

„Das Land muss sofort beginnen, einen Braunkohlenplan zum Erhalt von Proschim auszuarbeiten. Bei einer vom Kohlekonzern LEAG erst für 2020 angekündigten Entscheidung über Welzow-Süd II wäre keine Zeit mehr für das Planverfahren zur Schaffung einer sicheren Bergbaufolgelandschaft.“ sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA.

Zum Verzicht auf Kohlefelder wie Jänschwalde-Nord, Bagenz-Ost oder Spremberg-Ost wird eine verbindliche Festlegung gebraucht, die auch weiteren Betreiberwechseln oder Änderungen der Strom- und Rohstoffmärkte standhält. Beispielsweise in Tschechien oder Nordrhein-Westfalen gibt es längst solche Festlegungen. Die aktuelle Überarbeitung des Gemeinsamen Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg bietet dafür die Möglichkeit.

Die nördliche Abbaugrenze des Tagebaues Jänschwalde muss überprüft und der Tagebau früher gestoppt werden, um weitere Schäden für den Wasserhaushalt der Region zu vermeiden. Hierzu gab es bis heute nie eine Umweltprüfung oder einen Variantenvergleich.

Vattenfall hat ca. 1,7 Milliarden Euro Rückstellungen auf die LEAG als Käufer der Tagebaue übertragen. Die Behörden müssen nun dafür sorgen, dass mindestens dieses Geld tatsächlich für die Folgekosten der Tagebaue zur Verfügung steht. Es ist nicht nachvollziehbar, warum bisher nie Sicherheitsleistungen nach § 56 BBergG angeordnet wurden.

Hier zum vollständigen von René Schuster in der Diskussion gehaltene Redebeitrag