Tagebau Cottbus-Nord

Der Tagebau Cottbus-Nord zerstörte die Dörfer Tranitz, Groß und Klein Lieskow sowie Lacoma und das Lacomaer Teichgebiet. Ende 2015 wurde die letzte Kohle gefördert, danach soll das Loch als "Cottbuser Ostsee" geflutet werden. Dabei drohen Folgekosten dem Steuerzahler aufgebürdet zu werden.

Infoblatt zu den Risiken des "Cottbuser Ostsees" (pdf, 8 S., 1,5 MB)

22.12.2015: Rückblick auf den Tagebau Cottbus-Nord: Jahrzehntelange Zerstörung hinterlässt unkalkulierbare Risiken

Februar 2015: ausführliche Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren

Stellungnahme der GRÜNEN LIGA vom23. Februar 2015 (pdf, 15 S.)

Kurzfassung der Stellungnahme (pdf, 6 S.)

August 2013: trotz „Ostsee-Fest“ steht Vattenfalls Antrag zu Seeflutung seit Jahren aus

Schreiben an die Bergbehörde vom 15. August 2013 (pdf)

März 2013: Restsee sollte nach verschwundenem Dorf benannt werden

Die GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus schlägt als Bezeichnung für den Restsee des Tagebaues Cottbus-Nord den Namen "Lieskower See / Liškojski jazor" vor. Damit soll an eines der durch den Tagebau zerstörten Dörfer erinnert werden. Hier das Schreiben an die Stadt (pdf). Die Stadtverordneten beschlossen jedoch mehrheitlich den Namen "Cottbuser Ostsee".

Kohlevorrat und -verwendung

Anfang 2007 lagen nach Vattenfall-Angaben noch 42 Mio. t Kohle im Abbaufeld. Bei einer Förderung zwischen 4,5 und 7 Mio. Tonnen pro Jahr soll der Tagebau im Jahr 2015 ausgekohlt sein. Die dadurch für das Kraftwerk Jänschwalde wegfallende Kohlemenge will Vattenfall durch Förderung im sächsischen Tagebau Reichwalde ausgleichen.

Umsiedlungen

Seit seinem Aufschluß (1975-82) zerstörte der Tagebau Cottbus-Nord die Orte Tranitz, Groß Lieskow, Klein Lieskow sowie Teile von Schlichow. Schlichow selbst konnte in der Wendezeit gerettet und anschließend revitalisiert werden. Vor und während der politischen Wende wurde der größte Teil der Einwohner von Lacoma/Lakoma umgesiedelt.

Lacoma

Im Jahr 1990 wurde für das teilweise bereits zerstörte Lacoma ein Abrißstop ausgesprochen. Da sich der Tagebau gegenüber ursprünglichen Planungen deutlich verlangsamte, wurde in Lacoma eine sogenannte Zwischennutzung für die verbliebenen Höfe ermöglicht. Neben privaten Nutzern waren hier Initiativen wie der Lacoma e.V. mit Bildungs-, Kunst und Kulturarbeit aktiv. Der Abriß des Dorfes wurde durch den Vattenfall-Konzern 2003 bis 2005 teilweise durch Räumungsklagen und Polizeigewalt durchgesetzt, obwohl der Planfeststellungsbeschluß zur Beseitigung des Teichgebietes (s.u.) erst im Dezember 2006 erging.

Randbetroffenheit

Ende 2006 wandten sich Einwohner des Cottbuser Ortsteiles Willmersdorf (eingemeindet seit 1993) mit einer Petition an den Brandenburger Landtag, weil eine Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität durch den nahenden Tagebau befürchten. Sie erhielten zur Antwort, dass es keinen Entschädigungsanspruch für diese Beeinträchtigungen gibt. (vgl. Hintergrundpapier "Wer am Rand wohnt hat Pech?"(2007) - pdf, 1 S.)
Bergschadensfälle in Cottbus-Willmersdorf sind teilweise bis heute nicht reguliert und zwischen den Betroffenen und Vattenfall umstritten: Bis April 2012 waren von 105 angemeldeten Bergschäden in diesem Ortsteil nur 28 reguliert (Sanierung oder Entschädigung)*.

Natur

In der DDR-Zeit zerstörte der Tagebau Teiche und geschützte Binnendünen im südlichen Teil des Abbaugebietes. Der bedeutsamste Eingriff war jedoch die Zerstörung des Lacomaer Teichgebietes. Der Landschaftsplan der Stadt Cottbus hatte dieses Gebiet gleichrangig mit dem Branitzer Park als "kulturistorisch geprägte Bereiche mit höchster Wertigkeit für Natur und Image der Stadt" bezeichnet. 24 Teiche mit 60 Hektar Wasserfläche sowie zahlreiche Bruchwälder, Gräben und Freiflächen schufen Lebensraum für zahlreiche bedrohte Tier- und Pflanzenarten, bis zu 170 Arten der Roten Liste wurden gezählt. Wegen einem der größten Vorkommen der Rotbauchunke in Brandenburg sowie Fischotter, Feuerfalter, Eremit (bzw. Juchtenkäfer) mußte Brandenburg das Gebiet als FFH-Gebiet an die EU-Kommission melden, nachdem diese bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hatte. Der Hammergraben als Denkmal frühneuzeitlicher Wasserbaukunst (errichtet um 1550) und die seit 1337 belegte „Alte Poststraße“ gehörten zu den kulturhistorischen Landschaftselementen des Gebietes. Die Zerstörung des Gebietes wurde im Dezember 2006 mit einem wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluß durch die Bergbehörde genehmigt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg räumte der Klage von Naturschutzverbänden keine aufschiebende Wirkung ein, so dass die Zerstörung nicht mehr aufgehalten werden konnte und der juristische Kampf durch das Klagebündnis beendet wurde.

Bergbaufolgelandschaft

Die Bergbaufolgelandschaft soll im wesentlichen aus dem „Cottbuser See“ bestehen, der auf 1900 Hektar den nördlichen und westlichen Teil der Abbaufläche einnehmen soll. Es wird der erste See, für den der privatisierte Bergbau in der Lausitz (Vattenfall) verantwortlich ist, bisherige Bergbauseen liegen in Verantwortung der bundeseigenen Verwaltungsgesellschaft LMBV. Die Grundwasserstände werden südlich des Sees dauerhaft niedriger liegen als vor dem Bergbau.
Die Stadt Cottbus und die anderen Anliegerkommunen haben in verschiedene Ideenwettbewerbe und einen „Masterplan“ zur Gestaltung des Sees investiert. Die Umsetzung entwickelter Ideen scheitert jedoch oft an der desolaten Finanzlage der Stadt. Zudem schneidet sich Cottbus durch den Neubau einer Umgehungsstraße selbst vom künftigen See ab. Der größtenteils sehr flache See soll nur im Nordwesten von Zu- und Abfluß durchströmt werden, so dass Zweifel an der künftigen Wasserqualität bestehen. Das Planfeststellungsverfahren zu seiner Herstellung läuft noch.

Planungsentscheidungen

Der erste Braunkohlenplan zum Tagebau Cottbus-Nord wurde 1994 vom Landeskabinett beschlossen, er enthielt einen Zusatzbeschluß zum eventuellen Erhalt der Lacomaer Teiche. Nach einer Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Grießen stellte sich im Jahr 2000 die gesamte bisherige Braunkohlenplanung Brandenburgs als nicht verfassungskonform heraus. Auch der Braunkohlenplan Cottbus-Nord wurde deshalb neu aufgestellt. Durch Verabschiedung am 18.07.2006 umging das Land Brandenburg eine strategische Umweltprüfung, die nach EU-Recht ab dem 20.07.2006 vorgeschrieben gewesen wäre.
Der bergrechtliche Rahmenbetriebsplan wurde 1994 ohne Planfeststellung und Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt. Dagegen ging die Grüne Liga Brandenburg bis 2002 gerichtlich vor, konnte sich vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht durchsetzen.
Zur Beseitigung der Lacomaer Teiche war jedoch deshalb ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren nötig, dass erst Ende 2006 abgeschlossen wurde.
Zur Schaffung des „Cottbuser Sees“ läuft derzeit noch Teil 2 des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens. Ein Scopingtermin fand am 14.12.2010 statt, ein Antrag wurde erst im Dezember 2014 eingereicht und Anfang 2015 die Öffentlichkeit beteiligt. Im April 2016 wurde bekannt, dass eine zweite öffentliche Auslegung erforderlich ist, weil die Behörde umfangreiche Unterlagen von Vattenfall nachfordern musste.