Rechtzeitig raus aus der Kohle!

Jahrelanger Widerstand hat bereits mehrere Tagebauprojekte in der Lausitz verhindert. Doch trotz "Kohleausstiegsgesetz" sollen noch immer Menschen für Braunkohle umgesiedelt und hunderte Millionen Tonnen Treibhausgase ausgestoßen werden. Das Grundwasser wird durch Tagebaue weiter abgesenkt und verunreinigt. Folgekosten drohen auf die Allgemeinheit abgewälzt zu werden. Wir kämpfen für den Erhalt der Dörfer und ihres Umlandes, gegen Wasserkrise und Klimakatastrophe und für eine nachhaltige Zukunft der Region!

Umweltdaten zum Tagebau Nochten müssen herausgegeben werden

Verwaltungsgericht Dresden gibt Klage der GRÜNEN LIGA statt

Cottbus/Dresden, 22.04.2016. Das Verwaltungsgericht Dresden hat heute einer Klage der Umweltgruppe Cottbus stattgegeben und den Landkreis Görlitz zur Herausgabe von Umweltdaten über ein vom Braunkohletagebau Nochten zerstörtes Naturschutzgebiet verpflichtet. Der Tagebaubetreiber Vattenfall hatte über Jahre versucht, die Herausgabe mit Verweis auf angebliches Urheberrecht zu verhindern.

„So sehr wir das klare Urteil begrüßen, so erschreckend ist es, dass Vattenfall die selbstverständliche Transparenz von Umweltdaten über Jahre blockiert hat. Offenbar versucht das Unternehmen zu verbergen, wie groß die vom Tagebau angerichteten Schäden sind. Wir werden die Daten entsprechend gründlich auswerten, sobald sie uns vorliegen.“ sagt Dr. Martin Kühne von der Umweltgruppe Cottbus.

Der Braunkohlentagebau Nochten hat in den vergangenen Jahren das Naturschutzgebiet „Urwald Weißwasser“ zerstört. Im Jahr 2012 hatte der Landkreis Görlitz eine Anfrage der Umweltgruppe Cottbus nach den kartierten Vorkommen von Tieren und Pflanzen in diesem Gebiet abgelehnt. Als Begründung war angegeben worden, eine Herausgabe würde gegen Urheberrecht verstoßen und der Vattenfall-Konzern habe der Herausgabe nicht zugestimmt. Dieser Sichtweise hat das Verwaltungsgericht nun eine klare Absage erteilt.

Aufgrund der eindeutigen Rechtslage und dem klaren Urteil ist ein Berufungsantrag beim Oberverwaltungsgericht aus Sicht der GRÜNEN LIGA wohl nicht zu erwarten.

Aktenzeichen des Verfahrens: 3 K 1317/12

Hier zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes

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